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Häufig gestellte Fragen
Warum muss ich mich registrieren?
Als Journalist müssen Sie sich registrieren, um Texte anbieten zu können, Auftragsangebote und/oder Stellenangebote zu erhalten. Für den Verkauf von Texten sind Ihre Angaben relevant, damit Sie als Verkäufer (Vertragspartner) des Verlags auftreten können. Für Verlagsangebote sind Ihre Angaben erforderlich, damit Sie nur Angebote erhalten, die für Sie passen.
Als Verlag müssen Sie sich registrieren, um Texte kaufen zu können oder Textaufträge oder Stellenanzeigen aufgeben zu können. Die Angaben sind für den Textkauf wichtig, damit der Journalist weiß, wer seinen Text gekauft hat. Bei Textaufträgen oder Stellenanzeigen müssen Journalisten wissen, an wen sie ihr Angebot bzw. ihre Bewerbung senden können.
Warum gibt es unterschiedliche Mehrwertsteuersätze?
Wir dürfen Sie leider nicht steuerlich beraten. Grundsätzlich ist es aber so, dass journalistische Texte im Regelfall mit 7% MwSt und sonstige Texte mit werblichem Charakter mit 19% MwSt veranschlagt werden. Bitte beachten Sie, dass reine PR- oder Werbetexte nicht beim Textportal eingestellt werden dürfen. Keine Mehrwertsteuer brauchen Sie erheben, wenn Sie unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fallen. Näheres erläutert Ihnen gern ein Steuerberater.
Ist das Portal wirklich kostenlos?
Wenn ein Text verkauft wird, muss der Verlag selbstverständlich den Kaufpreis an den Journalisten zahlen. Die reine Portalnutzung und damit die Vermittlungsleistung durch den Deutschen Fachjournalisten-Verband ist jedoch für beide Seiten kostenfrei.
Können meine Texte geklaut werden?
Wenn Sie einen Text verkaufen, erhalten Sie sofort eine E-Mail des Systems mit den Daten des Käufers. Sie wissen also, wer den Text erworben hat. Ansonsten entspricht die Datenbank den neuesten Sicherheitsstandards, so dass der Klau von Texten praktisch ausgeschlossen werden kann.
Was mache ich, wenn der Auftraggeber nicht bezahlt?
Wenn der Verlag nicht bezahlt, stehen Ihnen die üblichen rechtlichen Maßnahmen offen, also insbesondere die Veranlassung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids oder die Erhebung einer Zahlungsklage.
Wie stelle ich sicher, dass mein Artikel nicht mehrfach verwertet wird (z. B. Print und online)?
Laut den Nutzungsregeln von Textportal erwirbt der Verlag nur die einfachen Nutzungsrechte. Sollte er an einer Mehrfachverwertung interessiert sein, muss er sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um über den Honoraraufschlag zu verhandeln. Honorarempfehlungen des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes finden Sie unter www.honorarleitfaden.de.
Kann ich auch Fotos verkaufen? Was ist, wenn mein Artikel Fotos enthält?
Über das Textportal können Sie – wie der Name schon sagt – nur Texte verkaufen. Sie können dem Verlag aber anbieten, dass Sie für Ihren Artikel auch Bilder verkaufen, zum Beispiel durch einen Hinweis in der Zusammenfassung oder im Artikel selbst. Wenn Sie Bilder ohne Texte verkaufen wollen, steht Ihnen unser Bildportal unter www.dfjv-bildportal.de zur Verfügung.
Was ist, wenn eine PR-Agentur oder ein anderer freier Journalist meinen Artikel kauft und dann einfach teurer weiterverkauft?
Der Weiterverkauf von Texten ist laut den Nutzungsregeln des Textportals verboten. Sie können vom Zuwiderhandelnden Unterlassung und womöglich Schadenersatz verlangen.

