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Zum 17.05.2010 ist die "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)" ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Diese regelt - neben bereits bestehenden - weitere Informationspflichten für freie Journalisten, die es einzuhalten gilt.

Der Leitfaden will Ihnen dabei helfen, diesen neuen Pflichten nachzukommen und über Hintergründe des Gesetzes sowie mögliche Folgen einer Missachtung aufklären.

Es muss an dieser Stelle aber darauf hingewiesen werden, dass ein Leitfaden zum jetzigen Zeitpunkt nur Orientierungshilfe sein kann. Zum einen weil die Berufsgruppe der freien Journalisten aufgrund unterschiedlicher Tätigkeitsprofile sehr heterogen ist. Das heißt, allgemeingültige, einfache Musterlösungen kann es nicht geben, da je nach Einzelfall geprüft werden muss, welche Pflichten sich aus dem konkreten Tätigkeitsprofil ergeben.

Zum zweiten ist noch nicht klar, wie die Rechtsprechung die einzelnen Pflichten auslegen wird. Das heißt: zum jetzigen Zeitpunkt kann man nur Prognosen abgeben; eine gewisse Sicherheit, wie sie eine gefestigte Rechtsprechung gibt, liegt noch nicht vor. Es wird zukünftig höchstwahrscheinlich noch einige Überraschungen geben.

Zum Leitfaden gelangen Sie hier.

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